Bewegliche Ferientage Schleswig-Holstein 2024, 2025

Pro Schuljahr gibt es einen bis zwei bewegliche Ferientage Schleswig-Holstein. Die werden durch die Schulkonferenz festgelegt. Die Schulkonferenz spricht sich dabei mit dem Schulträger und mit den benachbarten Schulen ab. Dabei sollen insbesondere auch die Belange jener Eltern zu berücksichtigt werden, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen. Außerdem solen bewegliche Ferientage nicht zur Verlängerung von verordneten Ferien verwandt werden.

Bewegliche Ferientage Schleswig-Holstein

SH - Schuljahrbewegliche Ferientage pro Schuljahr
2023 / 20241
2024 / 20253
2025 / 20263
2026 / 20272
2027 / 20281
2028 / 20293
2029 / 20303
2030 / 20313
Pro Jahr gibt es in Schleswig-Holstein bis zu drei bewegliche Ferientage.
Pro Jahr gibt es in Schleswig-Holstein bis zu drei bewegliche Ferientage.

Bewegliche Ferientage Schleswig-Holstein und Brückentage

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnt sich immer ein Brück auf die Brückentage, aber ganz besonders im Zusammenhang mit den beweglichen Ferientagen ihrer Kinder. Denn oft werden die genau auf diese Brückentage gelegt.

Denn Brückentage sind Tage, die günstig zwischen Feiertagen und Wochenenden liegen. Ein klassischer Brückentag ist zum Beispiel der Freitag nach Christi Himmelfahrt.

Bewegliche Ferientage gibt es in vielen, aber nicht in allen Bundesländern. Für Details in anderen Bundesländern deshalb bitte hier anklicken.

Geliebt und gehaßt – bewegliche Ferientage

Bewegliche Ferientage sind sehr beliebt, natürlich besonders bei Schülern. Aber Eltern haben teilweise ein gespaltenes Verhältnis zu den zusätzlichen freien Schultagen. Natürlich ist es schön, wenn Schülerinnen und Schüler zum Beispiel an einem Brückentag nach einem Feiertag frei bekommen, denn das bedeutet ein langes Wochenende mit vier freien Tagen. Aber berufstätige Eltern die keinen Urlaub bekommen klagen immer wieder darüber, dass sie für die zusätzlichen freien Tage extra eine Betreuung für ihre Kinder organisieren müssen.

So ist es zum Beispiel regelmäßig es mit dem Brückentag nach Christi Himmelfahrt, denn an dem Brückentag sind in Schleswig-Holsteins die Schulen meistens geschlossen.

Einige Bundesländer haben sich deshalb ganz gegen beweglichen Ferientage entschieden. In Hamburg und Berlin zum Beispiel gibt es sie nicht und in Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung die beweglichen Ferientage zum Schuljahr 2017/2018 in „zusätzliche feststehende Ferientage“ umgewandelt. Da bestimmt also das Regierung über die Termine und nicht mehr die Schulen.

Rechtsgrundlage – Landesverordnung Ferientermine Schleswig-Holstein

Rechtsgundlage für die beweglichen Ferientage und auch für die Ferien in Schleswig-Holstein ist dabei die Landesverordnung über Ferientermine. Hier ein Auszug daraus:

Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein in den Schuljahren 2024/25 bis 2030/31
(Ferienverordnung 2024/25 bis 2030/31)
Vom 2. September 2022

§ 2

(1) Von den allgemein bildenden Schulen und den Förderzentren werden die in § 1 Absatz 1 genannten beweglichen Ferientage durch Beschluss der Schulkonferenz nach Absprache mit dem Schulträger und mit den benachbarten Schulen festgesetzt. Bei dieser Absprache sind insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen. Bewegliche Ferientage sollen nicht zur Verlängerung von verordneten Ferien verwandt werden. Dies gilt nicht für die verordneten Ferien zu Himmelfahrt.

(2) Die Festlegung soll jeweils spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien erfolgt sein. Sofern nicht rechtzeitig eine Einigung zwischen den benachbarten Schulen in Absprache mit dem Schulträger erzielt werden kann, werden für die beweglichen Ferientage folgende Termine festgesetzt:

im Schuljahr 2024/2025:

Freitag, der 4. Oktober 2024,
Montag, der 3. Februar 2025,
Freitag, der 2. Mai 2025;

im Schuljahr 2025/2026:

Freitag, der 28. November 2025,
Montag, der 2. Februar bis Dienstag, den 3. Februar 2026;

im Schuljahr 2026/2027:

Montag, der 1. Februar bis Dienstag, den 2. Februar 2027;

im Schuljahr 2027/2028:

Montag, der 31. Januar 2028;

im Schuljahr 2028/2029:

Montag, der 2. Oktober 2028,
Montag, der 29. Januar 2029,
Montag, der 30. April 2029;

im Schuljahr 2029/2030:

Freitag, der 30. November 2029,
Montag, der 28. Januar bis Dienstag, den 29. Januar 2030;

im Schuljahr 2030/2031:

Freitag, der 1. November 2030,
Montag, der 3. Februar 2031, Freitag, der 2. Mai 2031.

(3) An den berufsbildenden Schulen wird der in § 1 Absatz 1 genannte bewegliche Ferientag nach Absprache mit dem Schulträger und den regionalen Partnern durch die Schulkonferenz und bei Regionalen Berufsbildungszentren durch das zuständige Organ festgesetzt.

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