Bewegliche Ferientage Baden-Württemberg
Schuljahr | BW - Bewegliche Ferientage | BW - zusätzliche unterrichtsfreie Tage |
---|---|---|
2024 / 2025 | 5 | 3 |
2025 / 2026 | 3 | 3 |
2026 / 2027 | 4 | 3 |
2027 / 2028 | 4 | 3 |
2028 / 2029 | 5 | 3 |
2029 / 2030 | 5 | 3 |
Bewegliche Ferientage + Unterrichtsfreie Tage Baden-Württemberg
Die Zahl der beweglichen Ferientage schwankt in Baden-Württemberg zwischen drei und fünf Tagen pro Schuljahr.
Diese Ferientage kann eine Schule aber nicht einfach eigenständig festlegen, sondern in Gemeinden mit mehreren Schulen setzen die Verantwortlichen die beweglichen Ferientage für alle Schulen einheitlich fest. Ausnahmnen davon hat die Landesregierung für Schulen mit Heim erlaubt. Über die Termine für die beweglichen Ferientage entscheiden die Schulleiter mehrheitlich und mit Einverständnis des Gesamtelternbeirats. Dabei sollen sie besondere örtliche Verhältnisse berücksichtigen.
Auch die zusätzlichen unterrichtsfreien Tage legen die Schulen auf dem gleichen Wege fest.
Zusätzlich bekommen die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg jedes Jahr drei unterrichtsfreie Tage. Dabei kombinieren die Schulen diese zusätzlichen unterrichtsfreien Tage mit den beweglichen Ferientag und setzen sie zum Beispiel für die Faschingsferien ein.
Bewegliche Ferientage BW werden oft zu Faschingsferien
Einen großen Teil der beweglichen Ferientage und der unterrichtsfreien Tage setzen die Schulen in Baden-Württemberg also für die Faschingsferien ein. Diese Ferien in der Faschingswoche dauern in der Regel fünf Tage. Sie sind aber von Schulamtsbezirk zu Schulamtsbezirk unterschiedlich. Deshalb empfehlen wir euch einen Blick auf die Seite “Baden-Württemberg Faschingsferien”.
Mehr Infos zu beweglichen Ferientagen in allen Bundesländern findet ihr unter Bewegliche Ferientage.

Bewegliche Ferientage + Brückentage + Feiertage
Zur Faschingszeit gibt es in Baden-Württemberg keine gesetzlichen Feiertage und deshalb auch keine Brückentage. Teilweise werden die beweglichen Ferientage aber auch an andere Ferien angehängt, zum Beispiel an die Osterferien. Dann lohnt sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ein Blick auf die Brückentage, denn mit Brückentagen kann man mit nur wenigen Urlaubstagen lange frei bekommen.
Rechtsgrundlage
Auszug aus der Verordnung des Kultusministerium über die Schulferien (Ferienverordnung):
Vom 20. November 1986 – Zum 2.1.2020 aktuellste verfügbare Fassung
§ 3
Bewegliche Ferientage
(1) Für jedes Ferienjahr sind höchstens fünf bewegliche Ferientage vorgesehen. Diese Ferientage dienen, vorbehaltlich einer Anordnung des Kultusministeriums, der Berücksichtigung besonderer örtlicher Verhältnisse. Sie können auch zur Verlängerung der zusammenhängenden Ferienabschnitte verwendet werden.
(2) In Gemeinden mit einer Schule und für Schulen mit Heim setzt der Schulleiter mit Einverständnis des Elternbeirats die beweglichen Ferientage fest. Verweigert der Elternbeirat sein Einverständnis und kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die Schulaufsicht.
(3) In Gemeinden mit mehreren Schulen werden die beweglichen Ferientage für alle Schulen, mit Ausnahme der Schulen mit Heim, einheitlich festgesetzt. Über die Festsetzung entscheiden die Schulleiter mehrheitlich mit Einverständnis des Gesamtelternbeirats. Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Elternbeiräte der öffentlichen Schulen, die im Gesamtelternbeirat nicht vertreten sind, nehmen an der Beschlußfassung des Gesamtelternbeirats über das Einverständnis teil. Sie sind insoweit vollberechtigte Mitglieder und zu der Sitzung einzuladen. Die Entscheidung wird von den geschäftsführenden Schulleitern herbeigeführt; soweit für eine Schulart keiner vorhanden ist, tritt an seine Stelle der Leiter der Schule dieser Schulart mit den meisten Schülern. Verweigert der Gesamtelternbeirat sein Einverständnis und kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die gemeinsame Schulaufsichtsbehörde. Auf Antrag einer Schule, der des Einverständnisses des Elternbeirats bedarf, kann die zuständige Schulaufsichtsbehörde aus besonders wichtigem Grund eine von der beschlossenen einheitlichen Festsetzung abweichende Regelung treffen.
(4) Im Einzugsbereich von Nachbarschaftsschulen soll eine einheitliche Regelung herbeigeführt werden.
(5) Die Entscheidung über die Verwendung der beweglichen Ferientage ist für jedes Ferienjahr bis zum Ende der Sommerferien zu treffen. Können bis zu diesem Zeitpunkt die für landwirtschaftliche Zwecke vorgesehenen beweglichen Ferientage noch nicht endgültig festgelegt werden, genügt zunächst die Entscheidung über ihre Zahl und den vorgesehenen Zeitraum; in diesem Fall können sie später kurzfristig festgesetzt werden. Die Entscheidungen nach Satz 1 und 2 sind den zuständigen Schulaufsichtsbehörden mitzuteilen.
Last Updated on by dischug